Durch die Festlegung der Stadtumbaugebiete will die Stadt Nordhorn die Wohn- und Lebensqualität verbessern.
Bahnhofsumfeld
Mit 3,5 Millionen Euro fördern Land und Bund die städtebauliche Neuordnung des Nordhorner Bahnhofsumfelds. Damit stehen Zuschüsse für den Ausbau des Bahnwegs und der Paulstraße, aber auch für das Bahnhofsgebäude und das Bahnhofsumfeld bereit.
Der Rat der Stadt Nordhorn hat am 13.12.2018 das Stadtumbaugebiet „Bahnhofsumfeld Nordhorn“ per Beschluss festgelegt und am 04.02.2021 die Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus für das Stadtumbaugebiet „Bahnhofsumfeld Nordhorn“ beschlossen.
Die Satzung ist am 16.02.2021 in Kraft getreten.
Blumensiedlung
Die Nordhorner Blumensiedlung wurde - wie bereits vor einigen Jahren der Ortsteil Blanke - in das Förderprogramm Stadtumbau-West aufgenommen. Bund und Land haben 1,61 Millionen Euro Fördermittel zugesagt. Insgesamt sollen in den kommenden Jahren rund 6 Millionen Euro in die städtebauliche Entwicklung der Blumensiedlung fließen.
Der Rat der Stadt Nordhorn hat am 21.06.2018 das Stadtumbaugebiet „Nordhorn – Blumensiedlung“ per Beschluss festgelegt und gleichzeitig die Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus für das Stadtumbaugebiet „Nordhorn – Blumensiedlung“ beschlossen. Seit dem 27.06.2018 ist die Satzung rechtsverbindlich.
Blanke
Im Jahr 2013 wurde Nordhorn mit dem Projekt "Blanke" in das Förderprogramm "Stadtumbau West" aufgenommen. Grundlage für den Antrag war ein in den Vorjahren erarbeitetes Städtebauliches Entwicklungskonzept. Dieses wurde 2016 fortgeschrieben. Gemäß dieser Vorbereitenden Untersuchungen ist geplant, dass die Maßnahmen im Bereich Blanke über zehn Jahre verteilt mit Fördermitteln von insgesamt 3 Millionen Euro durchgeführt werden sollen.
Zu den geplanten und teilweise bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem die Erneuerung vorhandener Platzflächen, der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Herstellung neuer Platzflächen, die Neuordnung der Anfahrbarkeit der hinteren Grundstücksflächen sowie die Neuordnung des Parkens.
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